20. September 2008 – 16. November 2008

Kabinettausstellung

Perlkränze aus der Sammlung Familie Ulzen

Am dritten Wochenende im September findet bundesweit in vielen Kommunen der Tag des Friedhofs statt.  Er wurde 2001 ins Leben gerufen, um den Friedhof als Bestattungsort und Kulturraum wieder stärker ins öffentliche Bewusstsein zu bringen.

Auch in Kassel wird der Tag des Friedhofs am 21.September 2008 begangen und gleichzeitig das 165-jährige Jubiläum des Hauptfriedhofs gefeiert. Erstaunlich daran ist, dass Friedhöfe heutzutage Werbung betreiben, weil immer mehr Menschen alternative Bestattungsformen wählen.

Ab 20. September zeigt das Museum für Sepulkralkultur die Sonderausstellung „Verbotener Grabschmuck - Perlkränze aus der Sammlung Ulzen“. Diese Ausstellung hat insofern mit dem Tag des Friedhofs und seiner Intention zu tun, als sie einen Aspekt aufzeigt, weshalb immer mehr Menschen dem Friedhof den Rücken kehren. Die strenge Reglementierung auf Friedhöfen, die sich in den Gestaltungsvorschriften und Verboten bestimmter Dinge niederschlägt, hat viele Menschen veranlasst, Beisetzungen außerhalb der Friedhöfe zu wählen. Die Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts so beliebten Perlkränze entsprachen nicht dem ästhetischen Empfinden der Friedhofsexperten und wurden deshalb verboten.

Der Grabschmuck aus Perlen ist ein glänzendes Relikt vergangener Grabkultur. Er bestimmte für einhundert Jahre das Gesicht vor allem römisch-katholischer Friedhöfe. Émile Zola beschrieb seine Wirkung als sanftes Leuchten, welches den Besucher empfing. Ausgehend von Italien und Frankreich war er ab Mitte des 19. Jahrhunderts auch in Süddeutschland, im Elsass und in Lothringen, in der Schweiz, Österreich, Dänemark und Spanien zu finden.

Filigran geschwungene Perldrähte, Engel und Christussymbole, ein Anker als Symbol der Hoffnung. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts diente Grabschmuck aus Glasperlen als Zierde auf den Gräbern. Jedes Jahr zu Allerheiligen und Allerseelen wurden die liebevoll per Hand angefertigten Kränze wieder auf den Friedhof gebracht. Doch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wandten sich Städte und Gemeinden gegen diese Form der Bestattungskultur und verboten zwischen 1930 und 1950 die Perlkränze auf ihren Friedhöfen. Als "Scheußlichkeiten der banalsten Form" bezeichnete der Direktor des Königlichen Landesgewerbemuseums den handgefertigten Grabschmuck. Schönheit und Anmut der Stücke hat er nicht erkannt. Trotz des Verbots wurden noch bis in die 1960er Jahre vereinzelte Gräber von Hinterbliebenen auf diese Weise geschmückt. Heute ist diese Form des Grabschmucks in Vergessenheit geraten.

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