Ein Stundenblatt „Placebo domino in regione …“

vermutlich Nordfrankreich, um 1480


Dies ist ein Blatt aus einem Stundenbuch. Stundenbücher waren Gebets- und Andachtsbücher für das Stundengebet und kamen im 13. Jahrhundert auf. Das vorliegende Exemplar stammt aus der Blütezeit der Stundenbücher, dem 15. Jahrhundert. Die Miniaturmalereien gewähren Einblicke in die Bestattungspraxis damaliger Zeit. Das kleine Bild rechts zeigt einen im Sterben liegenden Mann, dem zwei Geistliche – Ordensbrüder – die Sterbesakramente erteilen.  Auf dem unteren Bild findet das Totenoffizium durch Ordensbrüder statt, für das der Verstorbene aufgebahrt und in ein Tuch eingenäht wurde. Das Hauptbild darüber ist seiner Bestattung bzw. Grablege gewidmet. Ihr stehen mehrere, in weiße liturgische Gewänder gehüllte Geistliche der Ordensgemeinde vor. Zwei Totengräber heben den Verstorbenen aus dem Sarg, um ihn in sein Grab zu betten. Auffällig ist, dass der Sarg demnach lediglich als Transportmittel benutzt wurde. Der Grund liegt darin, dass Beisetzungen im Sarg seinerzeit keineswegs per se obligatorisch waren. Hinzu kamen mitunter rein äußere Umstände, die gegen die Verwendung von Särgen als Erdbestattungsutensil sprachen, darunter Holzknappheit oder auch die Notwendigkeit, den Verwesungsprozess aufgrund von Platznot auf den Friedhöfen zu beschleunigen. Die Benutzung eines Sarges wird erst im 19. Jahrhundert zur Pflicht.

Ungeachtet dessen weist das Hauptbild noch ein anderes interessantes Detail auf. So ist im linken Hintergrund eine einheitlich und schwarz gekleidete Personengruppe auszumachen, bei der es sich vermutlich um eine sog. Begräbnisbruderschaft handelt. In diesem Fall rekrutiert sie sich aus der vormals bereits angedeuteten Ordensgemeinschaft. Eine solch geistliche Bruderschaft hatte für die Sicherung des Seelenheils verstorbener Bruderschaftsmitglieder Sorge zu tragen. D.h. sie leistete Fürbitte, die meist einem strengen Regelkanon folgte und zu dem das Abhalten von Gebeten sowie Messen gehörten. Alle drei Bilder werden von vegetabilen Bordüren flankiert und formieren sich um den Psalm 116,9 (AT): „Placebo domino in regione vivorum“, dessen Übersetzung lautet: „Ich werde dem Herrn gefallen im Lande der Lebendigen“. Wichtig ist überdies die Erkenntnis, dass die Bilder ein sog. Werk der Barmherzigkeit widerspiegeln. In frühchristlicher Zeit hatte sich ein Kanon an christlich-tugendvollen Handlungsweisen herausgebildet, der sich zu den Sieben Werken der Barmherzigkeit formierte – das siebte Werk lautet: Tote begraben.

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