Hausordnung

Liebe Gäste,

wir freuen uns sehr, Sie in unserem einzigartigen Museum begrüßen zu dürfen. Wir möchten Ihnen einen unbeschwerten, angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Um dem Ganzen gerecht werden zu können, sind gewisse Regeln nicht vermeidbar und im Folgenden aufgeführt:

1. Geltungsbereich

Die Hausordnung ist für alle Gäste mit dem Betreten des Museums sowie der zugehörigen Freianlagen verbindlich.

2. Verhalten

Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass niemand behindert, belästigt oder gefährdet wird, die Museumsobjekte und Einrichtungsgegenstände sowie das Gebäude nicht gefährdet, beschädigt oder zerstört werden. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen nicht gefährdet werden.

(1) Gespräche unter Gästen sind in einer gemäßigten Sprechlautstärke zu führen. Mobiltelefone und ähnliche Geräte sind in den Ausstellungsräumen lautlos zu stellen. Telefonate sind in den Ausstellungsräumen untersagt.

(2) Das Rauchen ist in den Museumsgebäuden und im überdachten Innenhof absolut verboten.

(3) Sorgeberechtigte, v. a. Eltern, Lehrer*innen, Betreuer*innen und andere Personen, haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um so Unfälle und Beschädigungen zu verhindern. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich nur in Begleitung im Museum aufhalten. Minderjährigen unter 14 Jahren kann der Zutritt ohne Begleitung verwehrt werden, wenn Störungen für den Museumsbetrieb oder die Gefährdung der Sicherheit der Minderjährigen bzw. der Exponate zu befürchten sind.

(4) Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen untersagt.

(5) Parteipolitische Kundgebungen jeglicher Art sind in allen Bereichen der Museumsgebäude sowie der zugehörigen Freianlagen untersagt.

(6) Tiere sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für ausgewiesene Assistenztiere wie Blindenhunde. Diese sind an der Leine zu führen.

(7) Sperrige oder scharfkantige Gegenstände, wie z.B. Akten- und Fotokoffer, Stative, Schirme, sowie Rucksäcke und Taschen größer als DIN A 4 (größer als 30 x 20 x 10 cm) müssen an der Garderobe abgelegt oder in Schließfächern aufbewahrt werden. In Zweifelsfällen entscheidet das Aufsichtspersonal.

(8) Das Berühren von Museumsobjekten und Vitrinen ist grundsätzlich untersagt, sofern nicht durch eindeutige Beschilderung oder Hinweise des Personals hierzu eingeladen wird.

(9) Treppen, Durchgänge, Fluchtwege und Notausgänge sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten. Daran ist vor allem bei der Verwendung von Hockern zu denken.

3. Film- und Fotoaufnahmen

(1) Das Filmen und Fotografieren ist für den privaten Gebrauch und ohne die Verwendung eines Blitzes, eines Stativs oder Haltestangen für Smartphones erlaubt. Rechte Dritter sind zu beachten, insbesondere Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte. Zudem können Ausnahmen durch entsprechende Kennzeichnungen bestehen, bei denen nicht fotografiert werden darf. Dies kann einzelne Kunstwerke, aber auch Ausstellungsteile oder Sonderausstellungen umfassen.

(2) Kommerzielle Foto- und Dreharbeiten sind vorab per Formular bei der Presseabteilung anzumelden und benötigen deren Genehmigung.

4. Sicherheit

(1) Den Anordnungen der Aufsichtskräfte ist Folge zu leisten, da diese die Museumsobjekte und alle Gäste vor möglichen Gefahren und Gefährdungen schützen sollen.

(2) Gäste können nach Anordnung durch eine Aufsichtskraft aus dem Museum verwiesen werden. Dies ist möglich, wenn Gäste stören, andere Gäste belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. In schwerwiegenden Fällen kann auch ein sofortiges Hausverbot erlassen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

(3) Erkennbar alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen kann der Zutritt verweigert werden.

(4) Das Mitführen von Chemikalien, von gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen und Gegenständen – darunter fallen insbesondere Waffen und Drogen – ist verboten.

(5) Kinder dürfen nicht auf dem Rücken oder auf den Schultern getragen werden.

5. Sonstiges

Es können aus besonderem Anlass abweichende und ergänzende Regelungen gelten. Auf diese wird bei Betreten des Museums aufmerksam gemacht.

Gäste haften für alle infolge Missachtung der Hausordnung entstandenen Aufwendungen und Schäden.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und inspirierende Begegnungen.

 

Kassel, 15. August 2025

Dr. Dirk Pörschmann & das Team des
Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur

Ein PDF unserer Hausordnung finden Sie hier.

keyboard_arrow_up

facebook youtube instagram

Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V.

Zentralinstitut für Sepulkralkultur

Museum für Sepulkralkultur

Weinbergstraße 25–27
D-34117 Kassel | Germany
Tel. +49 (0)561 918 93-0
info@sepulkralmuseum.de

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Kassel Documenta Stadt
EKD
Deutsche Bischofskonferenz
Berlin
Loading...