Beratung: Friedhofs- und Bestattungsrecht Beratung: Friedhofs- und Bestattungsrecht
Beratung: Friedhofs- und Bestattungsrecht

Friedhofs- und Bestattungsrecht

Das Friedhofs- und Bestattungsrecht ist eine juristisch anspruchsvolle Spezialmaterie, deren Anwendung in der Praxis oftmals Schwierigkeiten bereitet. Sei es nun, dass Friedhofsverwaltungen mit der Anwendung ihrer eigenen Friedhofssatzung Probleme haben oder auch Steinmetze, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende bzw. deren Kund*innen – also Nutzungsberechtigte – auf dem Friedhof mit Vorschriften der Friedhofssatzung und deren Auswirkungen nicht einverstanden sind. Wichtig für eine Friedhofssatzung ist deren rechtliche Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften sowie der umfangreichen Rechtsprechung zum Friedhofs- und Bestattungsrecht.

Über ihren Justiziar, Prof. Dr. T. Barthel, bietet die Arbeitsgemeinschaft hierbei rechtliche Hilfe an: entweder bei der Neuabfassung bzw. Überarbeitung von Friedhofssatzungen oder auch nur bei der Überprüfung einzelner Passagen auf ihre rechtliche Gültigkeit hin. Ebenso können z. B. auch Grabmalanträge, bei denen Zweifel über die Genehmigungsfähigkeit bestehen oder aber die abgelehnt wurden, zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt werden.

Rechtliche Einzelprobleme aus dem Friedhofs- und Bestattungsrecht können mit einer rechtlichen Stellungnahme begutachtet werden.

Allgemeine Informationen

In allen Fragen der Bestattungs- und Friedhofskultur fundiert und praxisgerecht Auskunft zu geben, zählt zu den ursprünglichen Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal.

Friedhofsträger und -verwaltungen werden ebenso beraten wie Gewerbetreibende, kulturelle Institutionen und Privatpersonen. Das Spektrum reicht von Gestaltungsempfehlungen über juristische Beratungen bis hin zur Friedhofsplanung.

Gleichzeitig erarbeitet die Arbeitsgemeinschaft Leitlinien und Empfehlungen, die zu einer tragfähigen, an den Erfordernissen der Gegenwart orientierten Bestattungskultur führen sollen und vermittelt sie einer breiten Öffentlichkeit. Dazu dienen Vorträge, Seminare und Fortbildungsveranstaltungen.

Auf Wunsch vermittelt sie auch Referent*innen aus eigenem Haus oder stellt Kontakte zu anderen Fachleuten her.

Kosten

Beratungen für Mitglieder:
Erstberatung bis zu 2,5 Stunden sind für ARGE Mitglieder kostenlos.
Folgeberatung Stundensatz 180,– € (zzgl. 19 % Umsatzsteuer)

Beratungen für Nichtmitglieder:
Stundensatz 180,– € (zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
Die Abrechnung erfolgt über den Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V.

Kontakt

Ines Niedermeyer

Position: Sekretariat

Telefon: 0561 918 93 40

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Leitung

Prof. Dr. Torsten F. Barthel

Position: Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V.

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Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V.

Zentralinstitut für Sepulkralkultur

Museum für Sepulkralkultur

Weinbergstraße 25–27
D-34117 Kassel | Germany
Tel. +49 (0)561 918 93-0
info@sepulkralmuseum.de

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