Bahá'í Totenringe

Bestattung bei den Bahá'í

Zwei Ringe, deutsch und arabisch
von der Bahá’í Gemeinde Kassel

Die Bahá’í-Religion ist mit rund 8 Millionen Gläubigen mittlerweile eine der global verbreiteten Religionen der Welt. Religionsstiftend sind die Lehren des Bahá’u’lláh (1817–1892), der namensgebend für die in den 1840er Jahren im damaligen Persien entstandene monotheistische Religion ist. Im Zentrum steht das Konzept einer fortschreitenden Offenbarung: Die Religionen der Welt haben nach Auffassung der Bahá’í  alle dieselbe göttliche Quelle, einen unveränderlichen Kern und unterscheiden sich nur in den zeitabhängigen sozialen und kulturellen Gesetzen. Im Zentrum des Glaubens steht die Einheit der Menschheit, eine Einheit in Vielfalt: „Die Erde ist nur ein Land und alle Menschen sind seine Bürger.“ (Bahá’u’llah)

Beruhend auf den Bestimmungen Bahá’u’lláhs im Kitáb-i-Aqdas sind die aktuellen Bestattungsrichtlinen in der Schrift „Die Bahá’í-Bestattungsgesetze und zugehörige Themen“ aus dem Jahr 2017 zusammengefasst. Diese Bestattungsgesetze gelten für Mitglieder der Bahá‘í Gemeinde, die älter als 15 Jahre und damit in der Religionsgemeinschaft volljährig sind. Nach der Waschung wird der Verstorbene in fünf Tücher aus Seide oder Baumwolle gewickelt und der gravierte Totenring an den Finger gesteckt. Vor der Beisetzung wird das Totengebet gesprochen. Die Einhaltung der Symmetrie des langsamen Geboren-werdens zum langsamen Vergehen des Körpers ­­einerseits und die besondere Bedeutung des Körpers als „Tempels der Seele“  verbietet den Bahá’í eine Feuerbestattung. So sollte der Sarg aus haltbaren Material, etwa aus hartem Holz, Stein oder Kristall, bestehen und der oder die Verstorbene frühstmöglich und nicht mehr als eine Wegstunde vom Sterbeort entfernt bestattet werden. Auch mit den schnellen Transportmitteln der heutigen Zeit ist innerhalb einer Stunde aber oft der Wunschort nicht erreichbar. Auf Reisen zu sterben bedeutet mitunter großen Aufwand für die Angehörigen, die das Grab als  Abschieds- und Trauerort in der Ferne hinnehmen müssen. Die Ausrichtung des Grabes sollte nach Richtung des Schreines von Bahá’u’lláh  (der Gebetsrichtung, Qiblih)  im israelischen Bahjí/ Akkon erfolgen. Das Grab sollte abgegrenzt von der übrigen Erde sein und – wie in anderen Religionen wie dem Judentum oder dem Islam auch – ewige Totenruhe erhalten. All jene Vorschriften und Bedürfnisse einzuhalten veranlasst zu Kompromissen und vor allem zu Fragen, die die junge Gemeinde in Deutschland und in anderen Ländern noch klären muss, auch in Hinblick auf eigene Grabanlagen. Neben den Angehörigen sind die gewählten Bahá’í-Institutionen – der nächstgelegene Örtliche Geistige Rat bzw. der Nationale Geistige Rat der Bahá‘í des jeweiligen Landes – für die Einhaltung dieser Vorschriften und die Durchführung der Beerdigung zuständig und gewähren gegebenenfalls auch Unterstützung bei der Übernahme von Transport- und Beerdigungskosten.

Foto: Tatjana Ahle © Museum für Sepulkralkultur, Kassel, Bildarchiv

Der Ring, der allen volljährigen Bahá’í ins Grab mitgegeben wird, kann individuell gestaltet sein, trägt aber stets den Vers Baha’u’llah’s

„Von Gott kam ich und zu Ihm kehre ich zurück, losgelöst von allem außer Ihm, und halte mich fest an Seinem Namen, der Barmherzige, der Mitleidvolle“.