Zwischen ‚Recht auf Selbsttötung‘ und dem ‚Gebot zum Beistand‘
Gespräch mit Andreas Lob-Hüdepohl zur aktuellen Diskussion um den assistierten Suizid
Am 26. Februar 2020 ist der § 217 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Zuvor verbot der § 217 die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe. Dass diese nunmehr erlaubt ist, erfordert unter anderem eine neue Gesetzgebung, die gegebebenfalls regelt, wer und unter welchen Umständen Menschen Zugang zu dieser Art der Sterbehilfe erhalten.
Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl ist Professor für Theologische Ethik und Mitglied des Deutschen Ethikrates.